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ATV von 1845 e.V.

  • Für die Zahlungen per Sepa-Lastschriftmandat gilt:

     

    Erste Abbuchung:

    Die erste Abbuchung wird unter Einhaltung der Pre-Notification-Frist von dem von Ihnen benannten Bankkonto von unserem Zahlungsanbieter (Stripe Payment) abgebucht und setzt sich aus dem ersten Monatsbeitrag und der einmaligen Aufnahmegebühr zusammen.

    Beispiel: Sollten Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft im Erwachsenentarif gestellt haben setzt sich die erste Abbuchung i.H. v. €78,- aus dem ersten regulären Monatsbeitrag i.H.v. €33,- zzgl. der einmaligen Aufnahmegebühr i.H.v. €45,- zusammen. Ab dem 2. Monat wird der satzungsgemäße Mitgliedsbeitrag i.H.v. €33,- monatlich zum jew. Stichtag der Antragstellung abgebucht (siehe unten: wiederkehrender monatlicher Beitrag):

    Wiederkehrender monatlicher Beitrag:

    Der wiederkehrende monatliche Mitglieds-beitrag wird von dem von Ihnen benannten Bankkonto von unserem Zahlungsanbieter (Stripe Payment) monatlich zum Stichtag Ihrer Antragsstellung abgebucht.

    Beispiel: Sollten Sie an einem 8. Februar Ihren Antrag auf Mitgliedschaft im ATV gestellt haben, werden die Folgebeiträge jeweils zum 8. des Monats (also 8. März, 8. April, usw.) von Ihrem Konto abgebucht.

  • Die Rehasportabrechnung findet über die Rehasportzentrale der opta data Finance GmbH statt. Ihre Verordnung wird zwecks Abrechnung mit der Krankenkasse direkt von uns an die opta data Finance GmbH übersendet:

    opta data Finance GmbH
    Berthold-Beitz-Boulevard 461
    45141 Essen

    Telefon: 0201 3196-0
    Telefax: 0201 3196-222
    E-Mail: service@optadata-gruppe.de
    Postfach 12 03 13, 45313 Essen

    https://www.optadata.de/impressum

 

 

SATZUNG DES ATV VON 1845 e.V. 

 

sowie Datenschutzerklärung und Ordnungen:

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