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ATV von 1845 e.V.

FAQ

MITGLIEDSCHAFT

Nachdem du deinen Mitgliedsantrag ausgefüllt, und an uns abgeschickt hast, prüfen wir deinen Antrag - im Anschluss daran bestätigen wir, bei Annahme, die Annahme deines Mitgliedsantrags per e-mail.

Wie kann ich Mitglied werden?

Deinen Mitgliedsbeitrag ziehen wir immer zum 1. d. Monats ein. Sollte dies ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, wird die Bank den Beitrag erst am nächsten Bankarbeitstag (Montag bis Freitag) einziehen.

Wann zahle ich meinen Mitgliedsbeitrag?

Die Beendigung der Mitgliedschaft ist zwei mal im Jahr möglich. Um deine Mitgliedschaft zum Halbjahresende beenden zu können, benötigen wir deinen Beendigungswunsch per email mit email Signatur oder Brief zwei Monate vor dem Halbjahresende, zu dem du uns verlassen möchtest. Alternativ kannst du unseren Kündigungsbutton "MITGLIEDSCHAFT BEENDEN" benutzen, den du unten im Footer (Fußbereich) der Webseite findest.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden? 

40€ Sportvereinsscheck einlösen - so geht´s

1.

Sportvereinsscheck beim DOSB beantragen

(i.d.R. erhälst du nach wenigen Sekunden eine email vom DOSB, in der der der Link zu deinem Sportvereinsscheck enthalten ist.)

 

2.

Sportvereinsscheck per email an den ATV senden

(Bitte leite die DOSB-email mit dem Sportvereinsscheck-Link per email weiter an mitgliederverwaltung@atv.hamburg )

 

3.

Mitgliedsantrag auf dieser Seite auswählen & ausfüllen (s.u.)

(Der ATV kümmert sich um alles Weitere und zieht €40,- von deinem Erstbeitrag ab,

wenn dein Gutschein gültig ist und lt. den DOSB-Regeln eingelöst werden kann)

fertig :-) 

SCHÜLER-AKTION

 1. Schritt:
Mitglied werden



Jugendliche:r ab 15 Jahre**
KURSE & SAUNA & GYM 

€ 34,- / Monat

** Bei Jugendl. benötigen wir ein ärztl. Attest und die Erlaubnis der Eltern. Aus beiden Erklärungen muss hervorgehen, dass das Cardio- und Krafttraining (an Geräten/ mit freien Gewichten) erlaubt ist. 
 

 2. Schritt:
Wallet-Pass herunterladen



Aktion : „10x Einchecken. 1x Monat gratis.“ *

Lade dir hier deinen Apple/ Google-Wallet-Pass für deine Teilnahme an der Aktion* herunter.

 TEILNAHME-BEDINGUNGEN

„10x Einchecken. 1x Monat gratis.“

Veranstalter 

Veranstalter dieser Promo-Aktion ist der ALTONAER TURNVERBAND VON 1845 e.V., Kirchenstraße 21 22767 Hamburg.

Vorbemerkung / Allgemeine Grundlage Da für die Aktion eine Mitgliedschaft abgeschlossen werden muss, gelten vollumfänglich die regulären Aufnahmebedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ALTONAER TURNVERBAND VON 1845 e.V. in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Für die Teilnahme an der Promo-Aktion gelten ergänzend die nachfolgenden Bedingungen:

§ 1 Teilnahmeberechtigung und Aktionszeitraum

(1) Die Aktion richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler in Hamburg, Deutschland. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vorlage eines aktuell gültigen Schülerausweises (oder einer vergleichbaren tagesaktuellen Schulbescheinigung) bei Vertragsabschluss.

(2) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Neumitglieder. Als Neumitglied gilt, wer in den vergangenen zwölf (12) Monaten keine aktive Mitgliedschaft beim ALTONAER TURNVERBAND VON 1845 e.V. innehatte.

(3) Der Anmeldezeitraum für die Aktion beginnt am 19.08.2026 und endet am 09.10.2026.

§ 2 Aktionsbedingungen und Leistungserfassung

(1) Die Aktion gilt individuell: Jedes teilnehmende Neumitglied hat ab dem Tag des Mitgliedschaftsbeginns grundsätzlich 30 fortlaufende Kalendertage Zeit, um die Zielvorgabe von insgesamt zehn (10) Anwesenheiten ("Check-ins") im Studio zu erreichen.

(2) Das absolute Ende der gesamten Promo-Aktion ist jedoch der 18.10.2026. Für Anmeldungen, die kurz vor Ende des Anmeldezeitraums (letztmöglich am 09.10.2026) eingehen, verkürzt sich die zur Verfügung stehende Zeit zum Sammeln der Check-ins entsprechend. Transparenzhinweis: Bei einer Anmeldung am letztmöglichen Tag (09.10.2026) verbleiben exakt 10 Tage bis zum Aktionsende, sodass ein täglicher Check-in an jedem dieser 10 Tage zwingend erforderlich ist, um die Zielvorgabe zu erfüllen.

(3) Ein Check-in wird ausschließlich durch die persönliche Registrierung über das technische Loyalty-System am Empfang des ALTONAER TURNVERBAND VON 1845 e.V. vor Trainingsbeginn erfasst.

(4) Zur Vermeidung von Missbrauch wird pro Kalendertag maximal ein (1) Check-in für die Aktion angerechnet. Mehrmalige Check-ins am selben Tag finden keine Berücksichtigung.

§ 3 Prämienanspruch und Verrechnung

(1) Bei Nachweis von zehn (10) ordnungsgemäß erfassten Check-ins innerhalb der in § 2 genannten Frist erhält das Mitglied eine Beitragsbefreiung in Höhe von einem Monatsbeitrag für die vertraglich vereinbarte Mitgliedschaft.

(2) Diese Beitragsbefreiung (Gutschrift) erfolgt für den Monat Dezember 2026. Ausdrückliche Voraussetzung für den Erhalt der Gutschrift ist, dass die Mitgliedschaft zu diesem Zeitpunkt (Dezember 2026) nicht bereits fristgerecht zum 31.12.2026 gekündigt wurde.

(3) Optionale Zusatzleistungen oder -abonnements sind von dieser Beitragsbefreiung ausdrücklich ausgenommen.

(4) Eine Barauszahlung des Gegenwertes sowie die Übertragung des Prämienanspruchs auf Dritte sind ausgeschlossen.

§ 4 Datenschutz

(1) Der ALTONAER TURNVERBAND VON 1845 e.V. ist Veranstalter dieser Aktion. Die Erfassung und Verarbeitung der Check-in-Daten erfolgt zweckgebunden zur Abwicklung dieser Aktion und im Einklang mit der allgemeinen Datenschutzerklärung des Vereins.

(2) Die technische Erfassung der Check-ins (Anwesenheiten) erfolgt über das Loyalty-System unseres Partners, der Loyal Systems Innovation GmbH (Willhoop 1, 22453 Hamburg). Die von Loyal erhobenen Daten werden zur Auswertung des Prämienanspruchs an uns als Veranstalter übermittelt.

(3) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung und Übermittlung ist die Erfüllung des Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Der ALTONAER TURNVERBAND VON 1845 e.V. behält sich das Recht vor, die Aktion bei Vorliegen wichtiger technischer oder rechtlicher Gründe jederzeit ohne Vorankündigung zu modifizieren oder vorzeitig zu beenden. Ebenso behält sich der Verein das Recht vor, Personen bei nachweislichem Missbrauch von der Aktion auszuschließen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

MITGLIED

WERDEN

AKTION 2026 FÜR SCHÜLER AB 15 JAHRE

100 PROZENT GEMEINNÜTZIG.

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